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   VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536   

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VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 (https://dejure.org/2020,11949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 (https://dejure.org/2020,11949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2020 - 10 ZB 20.536 (https://dejure.org/2020,11949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 53 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 5 und Abs. 7; EMRK Art. 8; StGB § 63
    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Derartiges werde in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (10 ZB 17.1469) auch nicht behauptet.

    Das Verwaltungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Tatsache einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht per se die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch den Kläger entfallen lässt, und sich dabei auf die Entscheidungen des Senats vom 13. Oktober 2017 (10 ZB 17.1469), 7. Februar 2018 (10 ZB 17.1386) und 1. Februar 2019 (10 ZB 18.2455) bezogen.

    Die vom Kläger im Zulassungsantrag angeführte Entscheidung 10 ZB 17.1469 hat das Verwaltungsgericht zitiert, um den Unterschied zwischen einer bei einer Ausweisungsentscheidung zu treffenden ordnungsrechtlichen Prognose und einer Maßnahme nach § 63 StGB herauszuarbeiten (vgl. hierzu Rn. 14 des oben genannten Beschlusses).

  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Das Verwaltungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Tatsache einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht per se die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch den Kläger entfallen lässt, und sich dabei auf die Entscheidungen des Senats vom 13. Oktober 2017 (10 ZB 17.1469), 7. Februar 2018 (10 ZB 17.1386) und 1. Februar 2019 (10 ZB 18.2455) bezogen.

    Das Zitat des Klägers im Zulassungsantrag stammt auch nicht aus diesem Beschluss, sondern aus dem Beschluss vom 7. Februar 2018 (10 ZB 17.1386), der sich (Rn. 9) mit der indiziellen Bedeutung von Entscheidungen nach § 67d Abs. 2 StGB für die Legalprognose bei einer Ausweisungsentscheidung befasst.

  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Das Verwaltungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Tatsache einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht per se die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch den Kläger entfallen lässt, und sich dabei auf die Entscheidungen des Senats vom 13. Oktober 2017 (10 ZB 17.1469), 7. Februar 2018 (10 ZB 17.1386) und 1. Februar 2019 (10 ZB 18.2455) bezogen.

    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004

    Kein Abschiebungsverbot wegen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.01.2020 - 10 ZB 19.2452

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund

  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Paranoide Schizophrenie, Langer

    Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann im Ausweisungsverfahren, das nicht die Sanktionierung persönlicher Schuld, sondern als Instrument des Sicherheitsrechts die Abwehr der vom Aufenthalt eines Ausländers ausgehenden Gefahr bezweckt, indes keine maßgebliche Rolle spielen (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 7).

    Ein Ausweisungsinteresse, das dem Gewicht der in § 54 Abs. 1 AufenthG typisiert geregelten Fälle entspricht, kann daher gegeben sein, wenn der Ausländer schwerwiegende Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begeht (VG München, U.v. 17.10.2019 - M 27 K 17.974 - juris Rn. 42; bestätigt durch BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris; Bauer/Beichel-Benedetti, NVwZ 2016, 416/418).

    Die gesetzlichen Vorschriften stellen allein auf die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ab, nicht aber darauf, ob der Betroffene gemäß § 63 StGB untergebracht werden muss (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Gleichermaßen befasst er sich nicht mit der Rechtsprechung, die besagt, dass selbst ein etwaiger Anspruch des Ausländers auf Durchführung einer Entwöhnungstherapie einer Ausweisung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2013 - 1 B 22.12 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 -, juris Rn. 9, und vom 02.03.2021 - 11 S 2932/20 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650 -, Rn. 23, vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 22, und vom 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 -, juris Rn. 9).

    Behörden und Gerichte sind nicht gehalten, mit der Ausweisungsentscheidung zuzuwarten, bis etwa eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. - zur Verlustfeststellung - BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 21; zur Ausweisung: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 -, juris Rn. 9, und vom 02.03.2021 - 11 S 2932/20 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650 -, Rn. 23, vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 22, und vom 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 -, juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

    Im Übrigen könnte der Kläger (anders als er meint) nicht beanspruchen, solange in einer Therapieeinrichtung zu verbleiben, bis seine Erkrankung (insbesondere Suchterkrankung) geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (z.B. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 18.10.2023 - Au 6 K 23.704

    Ausweisung nach Sicherungsverfahren mit Unterbringung in psychiatrischem

    Auch hat sich der Kläger noch nicht außerhalb des Maßregelvollzugs bewährt, sodass nicht einschätzbar ist, ob der Kläger die Medikamente, die der Verbesserung des Krankheitsbildes und damit der Reduzierung seiner Gefährlichkeit dienen, außerhalb des Maßregelvollzugs zuverlässig einnimmt und die Behandlung auch im Übrigen fortsetzt (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 6).

    Dieses Ziel kann mit Blick auf § 456a StPO auch im Fall einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus schon vor Beendigung der Unterbringung erreicht werden, wenn die Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung dieser Maßregel der Besserung und Sicherung absieht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 7 sowie BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9) und der Aufenthalt tatsächlich beendet wird.

  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 19 ZB 22.129

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einem ausländerrechtlichen

    Der Kläger kann nicht beanspruchen, so lange in einer Therapieeinrichtung zu verbleiben, bis seine Erkrankung (insbesondere Suchterkrankung) geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (z.B. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1755

    Rechtmäßige Ausweisung wegen lang anhaltender Tätigkeit als Rauschgifthändler

    Der Kläger kann nicht beanspruchen, so lange in einer Therapieeinrichtung oder einem institutionalisierten Nachsorgeprogramm zu verbleiben, bis seine Erkrankung (insbesondere Suchterkrankung) geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (z.B. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9).
  • VG München, 23.11.2022 - M 9 K 20.1929

    Ausweisung eines "faktischen Inländers"

    Mit Blick auf den ordnungsrechtlichen Charakter der Ausweisungsverfügung ohne Belang ist im Rahmen der anzustellenden Prognose einer bestehenden Wiederholungsgefahr, ob die Delinquenz des Klägers im Zustand der vollen oder verminderten Schuldfähigkeit erfolgt ist (vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 6 ff.).

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung kommt es ohnehin nicht auf die Prüfung von Abschiebungsverboten an (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris).

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Soweit der Antragsteller durch seinen Vortrag, bis zum Abschluss der Maßregel gingen von ihm überhaupt keine Gefahren aus, zudem seien Lockerungsstufen erst dann vorgesehen, wenn aufgrund der therapeutischen Behandlung der Suchterkrankung eine entsprechende Lockerung erprobt werden könne, (auch) zum Ausdruck bringen will, es könne oder müsse der Erfolg einer Drogentherapie abgewartet werden, ist (zusätzlich) festzuhalten: Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, so lange in einer Therapieeinrichtung in der Bundesrepublik zu verbleiben, bis seine Suchterkrankung geheilt ist und keine negative Gefahrenprognose mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9; B.v. 3.4.2019 - 19 ZB 18.1011 - juris Rn. 18; B.v. 27.10.2017 - 10 ZB 17.993 - juris Rn. 16; B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.5.2019 - OVG 11 N 123.16 - juris Rn. 11).
  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.5141

    Ausweisung rechtswidrig (Einzelfall)

    Damit ist es nicht erheblich, ob diese schuldhaft verursacht wurde (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019, a.a.O., Rn. 7; B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 9).

    Nunmehr ist die Erkrankung des Klägers bereits über einen längeren Zeitraum aufgrund der Depot-Medikation, die er nicht selbst einnimmt, sondern die ihm alle 4 Wochen ärztlich gespritzt wird, besser unter Kontrolle, was das Risiko einer erneuten psychotischen Entgleisung und einer damit möglicherweise verbundenen Straftatbegehung minimiert (vgl. zu diesem Aspekt: BayVGH, B.v. 16.4.2020, a.a.O., Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725

    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher

    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich unberührt (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 11; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 2932/20

    Ausweisung eines Ausländers: Werdegang eines Maßregelvollzugs, Durchführung einer

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650

    Ausweisung eines "faktischen Inländers" wegen Drogenstraftaten bei noch nicht

  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

  • VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 19 C 21.847

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht - erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 10 C 21.1318

    Rechtsmäßige Ausweisungsverfügung trotz zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095

    Ausweisung eines Sexualstraftäters in die Türkei

  • VG Hannover, 13.04.2023 - 5 B 292/23
  • VG Hannover, 03.11.2023 - 5 B 3819/23
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